1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind und werden Bestandteil aller mit uns als Lieferer und unseren Vertretern abgeschlossenen Verträge. Einkaufsbedingungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt und zum Vertragsbestandteil gemacht wurden, erlangen keine rechtliche Bedeutung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

1.2. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ersetzend und ergänzend gelten die Bestimmungen des deutschen Rechts. Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.


2. Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.

2.2. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Als Bestätigung gilt auch der Zugang des Lieferscheins beim Besteller und die Ausführung der Lieferung.

2.3. Maßgebend für den Inhalt des Auftrags ist allein die Auftragsbestätigung mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche Nebenabreden, Vertragsergänzungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.4. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben.

2.5. Es wird kein Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt. Unser Angebot richtet sich nur an Gewerbetreibende (B2B).


3. Preise

3.1. Für die Berechnung sind die am Liefertag gültigen Preise maßgebend, sofern die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt, wobei Letzteres für Dauerschuldverhältnisse nicht gilt.

3.2. Die Preise verstehen sich netto ab unserer Niederlassung; die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.


4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Zahlung unserer Rechnungen haben innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 25 Tagen ohne Abzug zu erfolgen.

4.2. Zahlungen an unsere Mitarbeiter haben nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht schuldbefreiende Wirkung.

4.3. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigt uns, Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins oder auch Vorkasse zu fordern und/oder noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder aber vom Vertrag zurückzutreten.

4.4. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Beanstandungen geltend gemacht werden. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind.


5. Lieferbedingungen

5.1. Liefertermine und Lieferfristen gelten stets nur als annähernd. In Lieferverzug kommen wir in jedem Fall erst durch eine nach Fälligkeit erfolgte schriftliche Mahnung des Bestellers.

5.2. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen, das Fehlen von behördlicher und sonstiger für die Ausführung erforderlicher Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, soweit die Störung nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Störung während eines bereits vorliegenden Verzugs eintritt.

5.3. Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist setzt und wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen; die Nachfrist muss mindestens 30 Tage betragen. Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens und Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind auf die bei Vertragsabschluss für uns vorhersehbaren Schäden beschränkt und der Höhe nach auf das 10fache des Warenwertes begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Verzug oder die Nichterfüllung durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

5.4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die auch jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden können.

5.5. Wir sind berechtigt, die bestellten Mengen um bis zu 10 % zu überschreiten oder zu unterschreiten.

5.6. Alle Sendungen erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch für eine Rücksendung der Ware. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Auch bei Annahme einer Rücksendung ohne eine solche Vereinbarung gilt dies nicht als Rücknahme, sondern als Inverwahrungnahme für den Absender und auf seine Kosten und sein Risiko. Rückversandart und Rückversandweg entscheiden wir verbindlich. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware gegen Transport und sonstige Schäden zu versichern.

5.7. Die Kosten des Versands sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt. Fehlt eine Regelung, so ist Erfüllungsort für unsere Lieferung unser Sitz.

5.8. Verpackungsmaterial braucht von uns nicht zurückgenommen zu werden, soweit nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben.


6. Haftung, Gewährleistung

6.1. Ein Mangel unserer Lieferung definiert sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 434, 435 BGB. Beanstandungen und Mängelrügen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Ware innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung unter genauer Angabe des Umfangs uns gemeldet werden.

6.2. Bei Vorliegen eines Mangels unserer Lieferung kann der Besteller nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erfolgt die Nachlieferung nicht innerhalb angemessener Frist und nach Setzung einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung oder schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Besteller Minderung oder Wandlung verlangen. Auch wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es uns unmöglich erscheint, die Anforderungen des Bestellers zu erfüllen.

6.3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus einer Schlecht- oder Falschlieferung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder bei Unfall oder Beschädigung von Sachen, gleichgültig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden können, sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6.4. Für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wegen indirekter Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinns, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Informationen oder Daten, aus Gewährleistung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, anwendungstechnischer Beratung und ähnlichem Informationsservice, ungerechtfertigter Bereicherung oder Delikt oder wegen Unmöglichkeit, Verzug, Fehlschlags oder Nichtvornahme der Nacherfüllung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gesetzlich eine nicht ausschließbare Haftung besteht. Bei Personenschaden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

6.5. Für Mängel oder Schäden anlässlich von Wartungsarbeiten haften wir nur in dem Umfange, wie das von uns mit den Wartungsarbeiten beauftragte Unternehmen uns gegenüber haftet. Insofern gilt ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen, dass von der Gewährleistung Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile ausgeschlossen sind und bei gebrauchten oder in Stand gesetzten Geräten die Gewährleistungszeit 12 Monate beträgt, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Eine Haftung für etwaigen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung, zu der der Kunde verpflichtet ist, eingetreten wäre. Für alle über die Wiederherstellung hinausgehenden sonstigen Schäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungsschäden, Verdienstausfall und entgangenen Gewinn, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

6.6. Gewährleistung und Garantie für Hardware:

Für die von uns verkaufte Hardware leisten wir Garantie und Gewähr in dem Umfang und unter den Bedingungen, wie sie der Gerätehersteller in seinen Geschäftsbedingungen gewährt. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind vom jeweiligen Gerätehersteller auf seiner entsprechenden Website veröffentlicht und einsehbar.

Unser Kunde übernimmt es als ihn treffende Eigenverpflichtung sich von diesen Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen und gegebenenfalls die Bedingungen zu erfüllen, um in den Genuss dieser Herstellergarantie zu kommen, also z. B. sich mit dem gekauften Gerät registrieren zu lassen.

Soweit uns die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers in Schriftform zur Verfügung stehen, erhält unser Kunde mit dem Kauf des Geräts ein Exemplar ausgehändigt. Er übernimmt es, sich von den Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen und die Maßnahmen z. B. Registrierung zu treffen, um in den Genuss der Garantie und Gewährleistung zu kommen.

Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmungen der einzelnen Gerätehersteller unterschiedlich sein können und daher die Bestimmungen des Herstellers des gekauften Gerätes zu beachten sind.

Wegen Inanspruchnahme von Garantie bitte unbedingt die entsprechenden Hinweise des Herstellers in der Beschreibung oder im Handbuch beachten.

6.7 Nach vertragsgerechter mangelfreier Lieferung oder Leistung durch uns steht dem Käufer ein Rückgaberecht nur zu, wenn dieses vertraglich ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Soweit eine Rücknahme durch uns erfolgt, weil die von uns gelieferte Ware oder Leistung mit der Hardware des Kunden nicht kompatibel ist oder Probleme auftreten, die nicht zu beseitigen sind, so erfolgt dies auf freiwilliger Kulanzbasis und nur gegen Erteilung einer Gutschrift, die auf künftige Bestellungen des Kunden anzurechnen ist. Dabei können Abzüge bis zu 80 % erfolgen.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Lieferverhältnis einschließlich aller Nebenforderungen vor.

7.2. Bei Verarbeitung oder Verbindung unseres Materials mit anderen Sachen überträgt uns der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts unseres Materials zum Wert des anderen Materials, wobei die Besitzübergabe dadurch ersetzt wird, dass der Besteller die Sachen für uns unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt.

7.3. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, tritt der Besteller einschließlich aller Nebenrechte - ggf. in Höhe unseres Miteigentumsanteils - an uns ab.

7.4. Solange der Besteller in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachzukommen, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über unsere Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Abtretungen sind unzulässig. Die beim Verkauf unseres Vorbehaltseigentums erworbenen Forderungen und das eingezogene Entgelt sind für uns erworben, entgegengenommen, verwahrt und unverzüglich an uns abzugeben.

7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Besteller nach Mahnung zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren, Forderungen und Gegenwerte verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.


8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres Unternehmens, Erfüllungsort für die Zahlung der Sitz des Lieferanten. Für die Leistung einschließlich der Gewährleistung aus einem Wartungsvertrag ist Erfüllungsort der Ort des zu wartenden Gerätes bei unserem Kunden.


9. Gerichtsstand

Sofern gesetzlich zulässig wird unser Geschäftssitz als Gerichtsstand vereinbart. Ungeachtet dieser Vereinbarung sind wir aber berechtigt, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu verklagen.


10. Schriftform

Abweichungen von den vorstehenden Bedingungen sowie die Anwendung vom Besteller vorgeschriebener Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, was auch nicht stillschweigend abbedungen werden kann.



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