Mindestlohngesetz

Seit dem 01.01.2015 ist das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Tarifautonomie, verbunden mit der Einführung eines Mindestlohns, in Kraft getreten. Hiernach gilt ab sofort in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn.
Wir bestätigen Ihnen gerne, dass wir bei der Ausführung aller Aufträge Ihres Hauses selbstverständlich die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns befolgen.

ILO Kernarbeitsnormen

Eine Bestätigung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen während der Produktion oder Gewinnung der von uns gehandelten Produkten, können wir nicht pauschal bestätigen, da wir selbst nicht Hersteller aller von uns vertriebenen Produkte sind. Eine derartige Erklärung können nur die Hersteller der Produkte selbst abgeben, auf die wir an dieser Stelle verweisen dürfen.
Für die Produkte unserer Marke spath printware + service® bestätigen wir Ihnen allerdings gerne, dass alle Produktionen die ILO Kernarbeitsnormen einhalten.

RoHS Richtlinie (2011/65/EU)

Verbrauchsmaterial der Marke spath printware + service® (Toner, OPCs, Tinten) fallen unter "sonstige Elektro- und Elektronikgeräte (Teile) und damit in die Gerätekategorie 11. Für diese Produkte entsprechen wir der Richtlinie zu 100%. Bestätigungen aller unserer Hersteller liegen uns vor und werden regelmäßig geprüft.
Für alle anderen von uns vertriebenen Produkte – im Regelfall OEM Ware – müssen wir uns darauf verlassen, dass die jeweiligen Hersteller/OEMs die Richtlinien prüfen und einhalten. Wir bestätigen gerne, dass wir ausschließlich in Europa (weitestgehend in Deutschland) bei zugelassenen Distributoren beziehen.

REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung dient der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Europäische Hersteller/Importeure, die chemische Stoffe in einer Menge von 1 Tonne/Jahr und mehr herstellen oder in die EU einführen, müssen diese vorregistrieren. Wir, die Firma spath printware + service®, stehen nicht in der Pflicht uns bei REACH vorregistrieren zu lassen, da wir als reiner Großhändler keine Produkte selbst herstellen bzw. auch nicht außerhalb der EU beziehen. Unsere Lieferanten/Hersteller haben wir auf diese Verordnung hingewiesen und werden in Folge dessen uns zu gegebener Zeit auch rückversichern, ob dieser Verordnung nachgekommen wurde.